Winterdienst

Winterdienst, der vor dem ersten Fußgänger fertig ist.

Gehwege, Zufahrten und Parkflächen räumen und streuen – und jeden Einsatz dokumentieren, damit Sie im Haftungsfall auf der sicheren Seite sind.

Winterdienst räumt am frühen Morgen den Gehweg vor einem Wohnhaus

Worum es geht

Darauf kommt es an.

Eigentümer tragen die Verkehrssicherungspflicht für ihre Wege – und damit das Risiko, wenn jemand auf Schnee oder Glätte stürzt. Die genauen Räum- und Streuzeiten regelt die Satzung Ihrer Stadt; die Pflicht selbst lässt sich vertraglich an einen Dienstleister übertragen.

Ein guter Winterdienstvertrag deckt alles ab: Wetterlage beobachten, rechtzeitig ausrücken, räumen, streuen und jeden Einsatz mit Uhrzeit festhalten.

Für wen

  • Wohnanlagen und WEGs
  • Hausverwaltungen
  • Gewerbehöfe und Parkplätze
  • Arztpraxen und Büros

Leistungsumfang

Das gehört dazu.

Jede Position steht so im Leistungsverzeichnis Ihres Angebots – mit Intervall und Preis.

  • Schneeräumung

    Gehwege, Hauszugänge, Zufahrten, Stellplätze und Mülltonnenplätze – in der vereinbarten Breite und Reihenfolge.

  • Streuen bei Glätte

    Abstumpfende, umweltverträgliche Streumittel, abgestimmt auf die Vorgaben Ihrer Kommune.

  • Einsatzdokumentation

    Jeder Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Umfang – Ihr Nachweis gegenüber Versicherung und Geschädigten.

  • Bereitschaft & Glättekontrollen

    Wetterlage beobachten, bei wechselnder Witterung auf Glatteis kontrollieren und selbstständig ausrücken.

Ablauf

So kommen Sie zum Angebot.

  1. 01

    Anfrage

    Sie beschreiben Objekt, Ort und gewünschte Leistungen – online in zwei Minuten.

  2. 02

    Abgleich

    Wir prüfen die Angaben und suchen einen Betrieb, der Ihr Gebiet und Ihren Bedarf abdeckt.

  3. 03

    Angebot

    Der Betrieb meldet sich bei Ihnen, besichtigt bei Bedarf das Objekt und schreibt ein Angebot mit Leistungsverzeichnis.

  4. 04

    Start

    Sie entscheiden. Der Vertrag kommt direkt zwischen Ihnen und dem Betrieb zustande.

Häufige Fragen

Winterdienst kurz erklärt.

Ihre Frage ist nicht dabei?
Ab wann muss geräumt sein?

Das regelt die Straßenreinigungs- bzw. Winterdienstsatzung Ihrer Stadt. Der Dienstleister richtet die Einsatzzeiten nach der für Ihr Objekt geltenden Satzung aus.

Kann ich den Winterdienst einzeln beauftragen?

Ja, Winterdienst wird häufig einzeln vergeben – am besten mit Vertragsbeginn vor der Saison, also bis spätestens Oktober.

Aus einer Hand

Weitere Leistungen.

Bereit, wenn Sie es sind

Winterdienst: jetzt kostenlos anfragen.

Kostenlos und unverbindlich – Rückmeldung in der Regel innerhalb eines Werktags.