Treppenhaus & Gemeinschaftsflächen
Der erste Eindruck Ihres Hauses – jede Woche gleich gut.
Treppenhaus, Aufzug, Eingangsbereich und Außenflächen in festen Intervallen nach Plan reinigen – damit sich niemand mehr um den Putzplan streiten muss.

Worum es geht
Darauf kommt es an.
Im Treppenhaus entscheidet sich, wie ein Haus wahrgenommen wird – von Mietern, Besuchern und Kaufinteressenten. Eine professionelle Reinigung nach festem Plan ersetzt die Kehrwoche und sorgt für einen gleichbleibenden Standard.
Feste Teams, die das Objekt kennen, arbeiten nach Leistungsverzeichnis und melden Auffälligkeiten wie defekte Beleuchtung oder Schäden direkt weiter.
Für wen



Leistungsumfang
Das gehört dazu.
Jede Position steht so im Leistungsverzeichnis Ihres Angebots – mit Intervall und Preis.
Treppenhausreinigung
Stufen und Podeste, Geländer und Handläufe, Briefkästen, Klingel- und Gegensprechanlagen – trocken und feucht, materialschonend.
Aufzugsreinigung
Kabine, Spiegel, Bedienfelder und Türen – sauber und hygienisch.
Gemeinschaftsräume
Keller-, Fahrrad- und Trockenräume, Waschküchen – inklusive Lichtkontrolle und Lüften gegen Feuchtigkeit und Gerüche.
Fenster- & Glasreinigung
Fensterinnenseiten, Glastüren, Glasbausteine und Geländerfüllungen – streifenfrei in vereinbarten Abständen.
Außenflächen
Wege fegen, Hochdruckreinigung von Pflaster und Eingangsbereichen.
Müllmanagement
Tonnen fristgerecht bereitstellen und zurückstellen, Standplätze reinigen, Überfüllung sowie fehlende oder defekte Behälter melden.
Ablauf
So kommen Sie zum Angebot.
- 01
Anfrage
Sie beschreiben Objekt, Ort und gewünschte Leistungen – online in zwei Minuten.
- 02
Abgleich
Wir prüfen die Angaben und suchen einen Betrieb, der Ihr Gebiet und Ihren Bedarf abdeckt.
- 03
Angebot
Der Betrieb meldet sich bei Ihnen, besichtigt bei Bedarf das Objekt und schreibt ein Angebot mit Leistungsverzeichnis.
- 04
Start
Sie entscheiden. Der Vertrag kommt direkt zwischen Ihnen und dem Betrieb zustande.
Häufige Fragen
Treppenhaus & Gemeinschaftsflächen kurz erklärt.
Wie oft wird gereinigt?
Üblich ist eine wöchentliche Reinigung, bei stark frequentierten Objekten auch zweimal pro Woche. Fenster und Außenflächen kommen in größeren Abständen dazu.
Kann die Reinigung über die Nebenkosten abgerechnet werden?
Kosten der Gebäudereinigung gelten nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung als umlagefähig. Achten Sie darauf, dass die Rechnung Reinigung und andere Leistungen getrennt ausweist.
Aus einer Hand
Weitere Leistungen.
Bereit, wenn Sie es sind
Treppenhaus & Gemeinschaftsflächen: jetzt kostenlos anfragen.
Kostenlos und unverbindlich – Rückmeldung in der Regel innerhalb eines Werktags.